Für
Dienstag erzwangen die drei Oppositionsparteien am Freitag eine
Sondersitzung des Nationalrats zum ORF. Medienstaatssekretär Josef
Ostermayer wünscht sich eine "fundierte und nicht polemische
Diskussion". O-Ton: "Der ORF sollte nicht für tagespolitische
Auseinandersetzungen missbraucht werden."
ORF "unterwerfen"
Der
Redakteursrat des ORF könnte ähnlich formulieren. Freitag wählte er
drastischere Worte für ein umfangreiches Positionspapier: Die
Journalistinnen und Journalisten des ORF "verwehren sich gegen alle
Versuche, die finanzielle Krise des ORF zum Anlass zu nehmen", die
Anstalt "stärkerer Kontrolle der parteipolitischen Macht zu
unterwerfen". Sie "warnen eindringlich davor, dass Regierungsparteien
versuchen, es zu einer Tradition zu machen, über Gesetzesänderungen
stärkeren Einfluss auf den ORF zu nehmen". Die ORF-Führung plant, auch
in der Information zu sparen (DER STANDARD berichtete).
Der
Redakteursrat: "Weitere personelle und finanzielle Einschränkungen"
dort verursachten "zwangsläufig Leistungskürzungen, kaum umkehrbare
Beschädigungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen
demokratiepolitischer Bedeutung und weitere Schwächung journalistischer
Qualität in diesem Land". Die Journalistenvertreter fordern etwa
„öffentlich kontrollierbare und nachvollziehbare" Bestellung von
Stiftungsräten mit "Qualifikationsnachweis".
Den amtierenden
Stiftungsräten könnten am 2. April Abwahlanträge für die ORF-Direktoren
blühen, kursierte Freitag wieder. "Aus heutiger Sicht keine", sagt
ORF-Chef Wrabetz. Anträge zu Tagesordnungspunkten gehen auch noch in
der Sitzung. Beschlüsse über andere ad hoc gestellte Anträge kann ein
Drittel der Räte verhindern.
- Land:
Nur eine Bank ist meine Bank. Raiffeisen Meine Bank.
- Online:
mPAY24 - Die Online -Zahlungslösung
- Wahl:
Was bei E-Voting wirklich passiert
- Arbeit:
Nächste Generation der Microsoft Plattform

- Weiterbildung:
Berufsbegleitend Studieren bis zum Master
Von Raiffeisenchef Christian Konrad wird Sympathie für einen
Verbleib Elmar Oberhausers als Infodirektor kolportiert (fid, DER
STANDARD; Printausgabe, 28./29.3.2009)
Vorschläge und Forderungen der ORF-Journalisten im Wortlaut
"Gerade in einem kleinen Land, in dem die überwältigende Mehrzahl
der empfangbaren Programme aus dem Ausland kommt und in dem die
Medienlandschaft sowohl am Tageszeitungs-, als auch am Magazinsektor
und auch in den Bundesländern weit überdurchschnittliche Monopol- und
Kartellkriterien aufweist, kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
eine besondere Rolle zu - als unabhängiges, nationales, starkes
Leitmedium, das (auch ökonomisch) entsprechend gesichert sein muss. Der
öffentlich-rechtliche Auftrag ist unteilbar und daher sind Ideen
unsinnig, wesentliche ORF-Teile zu privatisieren, zB die Landesstudios
gemeinsam mit Verlagen zu betreiben, oder reine Kommerzangebote in das
ORF-online-Angebot zu integrieren.
Ein klares Bekenntnis zum Kerngeschäft des ORF ist (auch den
EU-Vorgaben entsprechend) unverzichtbar. Dazu gehört natürlich vor
allem das Informationsangebot im Fernsehen, im Radio, online, national
wie regional. Werden da - wie geplant - weitere personelle und
finanzielle Einschränkungen erzwungen, verursacht das zwangsläufig
Leistungskürzungen, kaum wieder umkehrbare Beschädigungen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen demokratiepolitischer
Bedeutung und eine weitere Schwächung der journalistischen Qualität in
diesem Land.
Grundvoraussetzung eines wirklich unabhängigen ORF ist eine
völlig neue Konstruktion von dessen Aufsichtgremium.
Das ist (analog zu Aufsichtsräten anderer Großunternehmen) deutlich
zu verkleinern (9 - 15 Mitglieder). Ein Drittel der Mitglieder sollten
Belegschaftsvertreter sein, die allerdings bei der Wahl der
Geschäftsführung nur in der im Aktiengesetz vorgesehenen Form
mitwirken. Entsendung der Belegschaftsvertreter nicht nur durch den
Zentralbetriebsrat, sondern auch durch die Konzernvertretung (also auch
durch die BelegschaftsvertreterInnen der ORF-Töchter) und durch die
Redakteursvertretung, damit auch sichergestellt ist, dass die
ORF-JournalistInnen, die das Kerngeschäft des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks besorgen, im Aufsichtsgremium repräsentiert sind. Wer als
„Eigentümervertreter" ins Aufsichtsgremium entsandt wird, muss
öffentlich kontrollierbar und nachvollziehbar gemacht werden. Etwa -
wie von den ORF-JournalistInnen schon mehrfach vorgeschlagen - durch
öffentliche Ausschreibung. Für jedes der Mandate sollte ein
Dreiervorschlag erstellt und veröffentlicht werden. Für jede/n
KandidatIn ist ein Qualifikationsnachweis zu veröffentlichen.
Jedenfalls sollen beim Auswahlmodus Voraussetzungen geschaffen werden,
dass dem ORF-Aufsichtsgremium Mitglieder angehören, die persönliche
Reputation zu verlieren haben und nicht Fraktionsvorgaben erfüllen.
Auch sollten sie nicht in Geschäftsbeziehungen zum ORF stehen. (Was im
Gesetz zu definieren ist, da sich seit Jahren zeigt, dass
Stiftungsräte/Kuratoren nicht in der Lage/nicht Willens zu einer
Selbstkontrolle von Unvereinbarkeiten sind).
Die von der EU geforderte ex-post-Kontrolle des ORF dem Rechnungshof
zu übertragen, könnte durchaus sinnvoll sein. Absolut nicht sinnvoll
wäre es jedoch, würde das an jährliche ORF-(Gebühren-)Debatten im
Nationalrat gekoppelt. Die Zuständigkeit für die ORF-Gebühren könnte
einer Art „paritätischen Kommission" (innerhalb einer neuen
Medienbehörde?) übertragen werden, die über ORF-Gebühren-Anträge
entscheidet, wobei im Gesetz Entscheidungsfristen festgelegt sein
müssten.
Verbesserungen des ORF-Redakteursstatuts, um die Unabhängigkeit der
Berichterstattung weiter abzusichern, die die wesentlichste
Legitimation öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist.
Wirksame Änderungen des ORF-Redakteursstauts wären:
Sanktionen bei Statutverletzungen.
Abwahlmöglichkeit
von Chefredakteuren, Hauptabteilungsleitern, Ressortleitern mit hoher
(etwa 2/3-)Redakteursversammlungsmehrheit. Mit solcher Mehrheit müsste
es aber auch möglich sein, die Geschäftsführung daran zu hindern,
leitende Redakteure abzuberufen. Wie wichtig eine echte Mitbestimmung
der ORF-JournalistInnen bei der Besetzung von Leitungsfunktionen wäre,
zeigt auch eine vom ORF-Zentralbetriebsrat beauftragte IFES-Umfrage, in
der Führungskräfte und die innerbetriebliche Kommunikation eine
desaströse Beurteilung hinnehmen mussten.
Ökonomische Sicherung des ORF.
Dazu gehören selbstverständlich vernünftige Sparmaßnahmen im
Unternehmen, wie etwa, von den ORF-JournalistInnen mehrfach
vorgeschlagene, Strukturverbesserungen: von der Abschaffung
überflüssiger Direktionen, Hauptabteilungen, etc bis hin zu sinnhaft
organisierten Arbeitsabläufen; Maßnahmen des Gesetzgebers, wie die
Refundierung der Gebührenbefreiungen, die Reparatur der 2001 per Gesetz
verursachten Unternehmensschädigungen, wie etwa Werbebeschränkungen
(die ausschließlich zum Nutzen deutscher Werbefenster sind), weiters
die Bezahlung der Aufsichtsbehörde KommAustria, usw, sowie ein Ende der
Koppelung von Landesabgaben mit ORF-Gebühren. (Derzeit gehen pro
GebührenzahlerIn und Tag gerade 48 Cent an den ORF).
Der ORF ist aber in jedem Fall nur ein Teil einer sich rasant
verändernden (internationalen) Medienlandschaft, in der es - auch
hierzulande - immer mehr Medienbetreiber gibt, für die Medienmachen
bloß ein Geschäftszweig wie jeder andere ist, wie der Verkauf von
Unterwäsche, fast food, oder was auch immer. Wer da Anständigkeit, das
Ernstnehmen ethischer Kriterien, das Funktionieren von Selbstkontrolle,
etc erwartet, ist entweder hoffnungslos naiv oder völlig ahnungslos.
Und dann darf auch nicht vergessen werden, dass der Wandel der
Medienlandschaft dazu geführt hat, dass es für immer mehr
Journalistinnen und Journalisten die Anwendung des
Journalistengesetzes, journalistische Kollektivverträge oder sonstiger
medienspezifischer Regulative kaum mehr gibt: nämlich zB in den meisten
Onlinebereichen, beim Privat-TV und beim Privat-Radio. Es braucht also
Rahmenbedingungen, die garantieren, dass nicht jene, die sich zu Regeln
im Sinn der besonderen Verantwortung von Medien bekennen, dadurch auch
noch Wettbewerbsnachteile hinzunehmen haben.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit folgender Maßnahmen:
Die (künftige) Koppelung von Privatrundfunklizenzen und
Medienförderungsauszahlung an die Existenz von (gesetzlich definierten)
Redaktionsstatuten, an das Bekenntnis zu einem Medienehrenkodex und an
die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards. Können diese
nämlich weiterhin verhältnismäßig problemlos unterlaufen werden, so
bedeutet das nicht nur eine Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse,
sondern auch eine Verwüstung der gesamten Medienlandschaft, den
Verzicht auf jegliche Qualitätskriterien im Journalismus. Eine
Koppelung der Vergabe von Lizenzen und Förderung ist auch kein
„Eingriff in die Privatautonomie", sondern entspricht bloß der
Unterscheidungsnotwendigkeit zwischen Medien, die bereit sind,
wenigstens ein Mindestmaß der besonderen, verantwortungsvollen Rolle
der Medien in der Gesellschaft wahrzunehmen und jenen, für die
Medienmachen sich in nichts von allgemeiner, gewöhnlicher
Geschäftstätigkeit unterscheidet.
Umstellung der Presseförderung auf Medienförderung, die eindeutig als
Qualitätsförderung zu definieren ist.
Anpassung des Journalistengesetzes an die Entwicklung der
Medienlandschaft. Z.B. Berücksichtigung der Online-JournalistInnen.
Eine „Medienbehörde neu" muss verfassungsrechtlich unabhängig
gestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass so weit wie nur
irgendwie möglich auf Selbstkontrollmechanismen gesetzt wird.
Der BKS (Bundeskommunikationssenat) hat sich selbst gegenüber der
einstigen - wahrlich nicht immer optimal funktionierenden - Kommission
zur Wahrung des Rundfunkgesetzes als Rückschritt erwiesen, weil die
Zusammensetzung ausschließlich mit Juristen dazu führte, dass in einer
Medienkontrollinstanz offensichtlich auch Mitglieder ohne jeglichen
medialen Sachverstand werken können. Das hat auch mehrfach dazu
geführt, dass Verfassungs- bzw Verwaltungsgerichtshof BKS-Sprüche
aufgehoben haben. Bei einer notwendigen Neukonstruktion des BKS ist
dafür zu sorgen, dass auch Medienfachleute berufen werden und auch für
die juristischen Mitglieder wenigstens ein gewisses mediales Wissen
Voraussetzung ist.
Die Sicherung der arbeitsrechtlichen Stellung von
„Content-LieferantInnen" (= Medieninhalte unterschiedlichster - auch
nicht journalistischer - Art Liefernder). Die rechtliche Stellung der
in den Medien Tätigen ist durch wachsende Unsicherheit und die
Bedrohung der Erwerbsbasis gekennzeichnet. Die bestehenden
arbeitsrechtlichen Bestimmungen reichen längst nicht mehr aus, um vor
allem das Problem der so genannten freien Mitarbeiter zu lösen.
Umgehungstatbestände und offener Druck der Medienunternehmen auf die
Betroffenen verhindert hier die Durchsetzung des Rechts. Notwendig sind
eine eindeutige Definition des Begriffes „abhängige Arbeit" und bessere
Regelungen zur Durchsetzbarkeit des Arbeitsrechts.
Einheitliche kollektivvertragliche Rahmenregelungen für sämtliche
Medienbetriebe, einschließlich Tochterfirmen (wofür auch die Streichung
der bei der letzten ORF-G-Änderung ins Gesetz geschriebenen
KV-Zuständigkeit des ORF-Zentralbetriebsrats eine Voraussetzung ist).
Regelmäßige Prüfung der redaktionellen Qualitätssicherungssysteme
privater Rundfunkbetreiber durch die (neue) Medienbehörde. Etwa nach
Schweizer Vorbild, wo das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) von
externen Fachleuten u.a. prüfen lässt: liegen in den Sendern
qualitätssicherungsrelevante Dokumente vor und sind darin inhaltliche
und formale Qualitätsstandards formuliert? Finden sie in der
journalistischen Praxis Anwendung? Welche Mechanismen und Strukturen
bestehen zur Vorbeugung von redaktionellen Fehlleistungen? In welcher
Weise sind sie im journalistischen Alltag erkennbar? Sind die
vorhandenen personellen Ressourcen des Veranstalters ausreichend? Sind
die Anstrengungen der Sender im Bereich der Aus- und Weiterbildung der
Programmschaffenden angemessen?
Medienpolitik ist überfällig!"